
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung (JArbSchG) …
… bildet die Grundlage für einen gesunden Start in das Berufsleben von Minderjährigen.
Alle Jugendlichen die vor der Vollendung ihres 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen möchten, sind gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz zu einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung verpflichtet.
Die Untersuchung sollte frühstens 14 Monate vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses erfolgen und muss jährlich bis zum 18. Lebensjahr wiederholt werden.
Damit die Untersuchung durchgeführt werden kann, muss zum Untersuchungstermin der Untersuchungsberechtigungsschein sowie der von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte Erhebungsbogen mitgebracht werden. Diese Formulare erhält man beim Bürgeramt im Rathaus der zuständigen Gemeinde am Hauptwohnsitz. Die Kosten für die Untersuchung trägt das jeweilige Bundesland. Bitte bringen Sie ebenfalls Ihren Impfpass mit zum Termin.
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung beinhaltet eine Beratung, eine Ganzkörperuntersuchung sowie eine Urinprobe. Der Fokus liegt auf der gesundheitlichen Eignung der Jugendlichen für den gewählten Beruf.
