Gesundheitsvorsorge

... sind Maßnahmen, mit denen die Gesundheit eines Menschen möglichst lange erhalten bzw. einer möglichen späteren Erkrankung vorgebeugt werden soll. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.

 

  • 12 - 14 Jahre: Jugendschutzuntersuchung J1
  • bis 18 Jahre: Jugenarbeitsschutzuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ab 20 Jahren: einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen.
  • Bis 25 Jahre: Jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien für Frauen.
  • Ab 30 Jahren: Zur Krebsvorsorge von Frauen kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung hinzu. Patientinnen sollten darauf achten, dass sie zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
  • Ab 35 Jahren: Alle zwei Jahre allgemeiner Gesundheits-Check-Up für Männer und Frauen zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes.
  • Ab 35 Jahren: Alle zwei Jahre Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen.
  • Ab 45 Jahren: Für Männer jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata.
  • Von 50 bis 55 Jahren: Jährliche Stuhluntersuchung für Männer und Frauen zur Darmkrebsfrüherkennung (Test auf verborgenes Blut im Stuhl).
  • Ab 55 Jahren: Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen – alle zwei Jahre Stuhluntersuchung (Test auf verborgenes Blut) oder im Abstand von zehn Jahren maximal zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien).
  • Von 50 bis 69 Jahren: Für Frauen alle zwei Jahre Einladung zur Mammographie-Untersuchung.

Außerdem gehören regelmäßige Schutzimpfungen und die Schwangerschaftsvorsorge zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

  • über 65 Jahre: Seit 2018 haben Männer einmalig einen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.

 

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